Archiv für Juni 2008
INKASSO FLATRATE – NUR HIER ! – EINMALIG IN DEUTSCHLAND !
INKASSO FLATRATE FÜR INKASSO-AUFTRÄGE incl. Titulierung u. Vollstreckungsauftrag !
Inkasso:
wir ziehen Ihre überfälligen Forderungen ein (aus Warenlieferung, Mieten, Dienstleistungen o.ä.) !
Sie sind Gläubiger einer fälligen Forderung und Ihr Schuldner zahlt nicht ?
Wir fordern deshalb Ihren Schuldner zunächst aussergerichtlich zur Zahlung auf, erfolgt eine Zahlung wird die Akte erfolgreich abgeschlossen;
zahlt der Schuldner nicht, dann lassen wir Ihre Forderung nebst Kosten und Zinsen zunächst gerichtlich titulieren und betreiben dann für Sie die Zwangsvollstreckung gegen die Schuldnerpartei.
Nun kann es aber auch sein, dass Ihnen die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners unbekannt sind, so dass Sie nicht abschätzen können, ob bei diesem "etwas zu holen" ist?
Ihnen ist vielleicht auch das Kostenrisiko zu groß ?
Wir holen deshalb gerne eine Bonitätsinformation (kostenpflichtig) bei namhaften Wirtschaftsauskunftsdiensten ein und geben Ihnen damit die sehr gute Möglichkeit, Ihr Kostenrisiko zu minimieren.
Nutzen können Sie aber auch, unser exclusiv in Deutschland einmaliges FLATRATE-INKASSO!
Dieses bedeutet: Sie zahlen lediglich eine Pauschale je Vorgang, damit haben Sie Kostensicherheit !
Darin sind folgende Leistungen enthalten:
- die aussergerichtliche Mahnung,
- Adressermittlung
- Adressverfizierung =(Kontrolle, ob die Adresse aktuell korrekt ist),
- u.U. v o r Ort Besuch u. Vorgangs-Klärung mit dem Schuldner
- Ratenzahlungsüberwachung
- gerichtliches Mahnverfahren (bei unbestrittenen Forderungen; gem. RDG),
- Zwangsvollstreckungsmaßnahme;
- excl. Fremdauslagen wie z.B. Gerichts- bzw. Gerichtsvollzieherkosten
Ihr VORTEIL: KOSTENSICHERHEIT!
Haben Sie Fragen, dann rufen Sie uns unter 02823 – 4692 an; wir helfen gerne mit Erfolg weiter !
Danke
Alfred Arnold
Schuldner-Informationen
Das neue RDG = Rechtsdienstleistungsgesetz ist in Kraft.
Mit diesem Datum hat der Gesetzgeber den Inkassounternehmen weitere – weitreichende – Aufgaben übertragen.
Wir meinen mitteilen zu müssen, dass dieses für Sie – als zahlungspflichtige Schuldner – wichtig ist und Sie darüber informiert sein sollten.
Haben Sie z.B. über unseren online-Service eine Mahnung erhalten, so setzen Sie sich umgehend uns in Verbindung.
Weitere Auskunft über die Mahnung können wir Ihnen gerne geben. Alle Zahlungen sind ausschließlich an uns zu leisten, dafür haben wir Ihnen auch den Zahlschein übersandt; im übrigen stehen unsere Bankverbindugen im Schreiben.
Können Sie den offenen Betrag auf einmal nicht bezahlen, dann setzen Sie sich umgehend mit uns in Verbindung; Sie vermiden dadurch auf u.U. nicht erforderliche, weitere Kosten, die Sie dann wieder zu bezahlen haben; über eine evtl. Ratenzahlung können Sie mit uns reden, nur, Sie sollten sich dann auch hier melden !
Haben Sie bezügl. der Forderung Rückfragen; z.B. weil Sie der Meinung sind, dass diese nicht besteht, oder vetl. nicht in der genannten Höhe, dann setzen Sie sich auch umgehend (möglichst vorab telefonisch) mit uns in Verbindung;
wir sind sicher, dass wir gemeinsam die Angelegenheit klären können.
Sofern Sie keine Zahlung leisten und hier auch nicht vorstellig werden, kann u.U. – kann, nachstehendes Verfahren im Auftrag des Gläubiger durchgeführt werden:
Mahnung per Mail (Rechnungsbetrag plus Zinsen und Mahngebühr);
weitere Mahnung per Mail (Endbetrag 1. Mail-Mahnung plus weiterer Mahngebühr);
Weitere Mahnungen jeweils mit zusätzlicher Mahngebühr , auch Zahlungsaufforderung mit eingeschriebener Briefsendung (offener Rechnungsbetrag plus Verzugszinsen zuzüglich aller bislang angefallenen Kosten, Auslagen).
Einleitung des gerichtlichen Mahn-oder Klageverfahrens!
Es entstehen Ihnen nun hohe Inkasso- o. Anwalts- u. Gerichtskosten, die vermeidbar sind, wenn Sie sich hier melden !
Gleichteitig erfolgt eine juristische Recherche; u.U. liegt bei Ihnen eine strafbare Handlung vor, die zu einer Strafanzeige führen kann!
Weiterhin erfolgt Arbeitgeberrecherche, Schufa-Anfrage, dieses dient zur Sicherung der Ansprüche des Gläubigers;
nun kann es zu einer Lohnpfändung – Kontenpfändung etc. – Gerichtsvollzieher – Hausbesuche – Taschenpfändungen – kommen !! Wir fragen Sie: muss das sein ?
Lassen Sie es nicht so weit kommen !!
Sprechen Sie mit uns und versuchen Sie sich zu einigen; nur so ersparen Sie sich unnötigen Ärger und Kosten. TIPP: Sie können uns auch anrufen, wir vermitteln dann einen Gütetermin (unsere Vermittlung ist kostenpflichtig !) - wir sind unter der Tel.-Nr. 02823 / 4692 erreichbar !
Nutzen Sie eine gütliche Regelung Ihrer Angelegenheit.
