Mietnomaden
Mietnomaden: Unkalkulierbare Risiken
aus WDR-Markt vom 07.07.2008 – 21.00 – 21.45 Uhr
Wer seine Wohnung vorübergehend untervermietet, kann Miete sparen. Das jedenfalls dachte Britta H.. Doch die Mieter entpuppten sich als nicht zahlungswillig – und brachten die Vermieterin an den Rand ihrer Existenz.
Immer wieder drückt sie auf den Klingelknopf, schüttelt ungläubig den Kopf. Doch niemand rührt sich hinter der Tür. Es ist ihre eigene Wohnung, in die Britta H. hinein möchte, aber nicht hinein darf. Seit fünf Jahren hat die 33-Jährige die Wohnung in dem Mehrfamilienhaus in Erftstadt nun schon gemietet. Als sie im Frühjahr auf Spiekeroog eine Stelle als Köchin annahm, musste sie kurzfristig umziehen. „Da ich mir finanziell keine zwei Mieten leisten kann und es zeitlich auch nicht geschafft hätte, die Wohnung aufzulösen, blieb nur die Untervermietung“, erinnert sich Britta H.. „Das war für mich die schnellste und einfachste Möglichkeit.“ Bis auf wenige private Dinge ließ sie ihre Möbel zurück. Ihr Vermieter war mit der Untervermietung einverstanden.
Über einen Aushang lernte Britta H. ihre Untermieter kennen, ein Paar aus Köln in etwa ihrem Alter. Er gab an, Küchenchef in einem großen Hotel in Köln zu sein, seine Partnerin arbeite als Krankenschwester. „Die machten einen netten Eindruck, und ich war richtig glücklich, dass das so schnell geklappt hatte“, sagt Britta H. rückblickend. 650 Euro monatlich inklusive Nebenkosten sollte die möblierte Wohnung ab Februar kosten, plus 1.500 Euro Kaution. So war es vertraglich vereinbart.
Doch schon bald schlug die Euphorie ins Gegenteil um: Die Untermieter zogen zwar sofort ein, mit den Zahlungen ließen sie sich aber Zeit. Bis heute hat Britta H. keinen Cent Miete oder Kaution von ihnen erhalten. Und damit nicht genug: In dem Vertrag hatte Britta H. den Untermietern auch noch ihr Klavier verkauft, für 5.000 Euro. Doch auch dieses Geld ist nie bei ihr angekommen. Innerhalb von zwei Monaten war bereits ein Rückstand von über 7.000 Euro aufgelaufen.
Selbstauskunft verlangen
Um nicht noch mehr Zeit und Geld zu verlieren, suchte Britta H. Hilfe bei einer Anwältin und kündigte Anfang April das Mietverhältnis mit sofortiger Wirkung. „Wenn ein Mieter oder Untermieter mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten im Rückstand ist, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden“, erläutert eine Rechtsanwältin die Rechtslage. Sie rät: „Im Vorfeld sollte man sich immer eine Selbstauskunft von dem Mieter oder Untermieter geben lassen, etwa um sich Klarheit über seine Beschäftigung und den Verdienst zu verschaffen. Damit kann man sich viel Ärger vom Hals halten.“
Auch sollten Vermieter direkt zu Beginn des Mietverhältnisses eine Teilzahlung der Kaution von ihren Mietern oder Untermietern verlangen. Was viele nicht wissen: Der Mieter ist zwar nach dem Gesetz berechtigt, die gesamte Kaution auf drei gleiche monatliche Teilzahlungen umzulegen. Die erste Rate ist jedoch immer schon mit dem Beginn des Mietverhältnisses fällig.
Vermieter können sich auch Auskunft darüber geben lassen, ob zuvor schon eine Räumungsklage gegen den Mietinteressenten anhängig war. Eine öffentliche Schwarze Liste über Mietnomaden gibt es dagegen nicht, sie würde gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.
Wer regelmäßig eine Wohnung vermietet, sollte schließlich über den Abschluss einer Mietausfallversicherung nachdenken. Neben dem anwaltlichen Rat bieten etwa auch die örtlichen Haus-und-Grundbesitzer-Vereine professionelle Hilfe an.
Anzeige gegen Vermieterin erstattet
Für Britta H. kommen die Ratschläge zu spät. Immerhin schien jedoch das Schreiben der Anwältin Wirkung zu zeigen. Denn die Untermieter erklärten sich überraschenderweise mit der Kündigung einverstanden und bestätigten sie sogar schriftlich. Britta H. machte sich sofort auf den Weg zur Wohnungsübergabe, erst von Spiekeroog mit der Fähre und dann noch mal 400 Kilometer mit dem Auto. Doch die Eile war vergeblich, ihre Untermieter hatten sie ganz einfach versetzt. „So enttäuscht war ich in meinem ganzen Leben noch nicht“, schäumt Britta H. vor Wut. „Als mir dann vor Ort noch eine Nachbarin erzählte, dass die Untermieter in der Zwischenzeit mein Klavier aus der Wohnung geholt hätten, ist mir der Kragen geplatzt.“
Aus Angst davor, dass ihr noch weitere Möbel abhanden kommen, lässt sie kurzerhand das Türschloss auswechseln. Eine folgenschwere Entscheidung: Nur kurze Zeit später erhält Britta H. Besuch von der Polizei und eine Anzeige wegen Nötigung und Hausfriedensbruch. Ausgerechnet ihr Untermieter hatte der Polizei den Wink gegeben.
Räumungsklage erhoben
M. S., Gerichtsvollzieher in Erftstadt, weiß um die Probleme von Vermietern mit sogenannten Mietnomaden. Er kennt aber auch das Gesetz. „Nur mit richterlicher Genehmigung hat man die Möglichkeit, eine Wohnung zwangsweise zu öffnen“, so S. „Wenn man seine Mieter oder Untermieter heraushaben möchte, muss man beim Amtsgericht einen Räumungstitel erwirken, anders geht’s nicht.“
Britta H. fühlt sich von Polizei und Justiz alleingelassen. Den Austausch des Türzylinders musste sie vorerst rückgängig machen und die Untermieter wieder in die Wohnung lassen – auf ihre Kosten, denn ihre Mieter zahlen nach wie vor keinen Cent. Tief in die Tasche greifen muss dafür Britta H.: Die beiden Mieten, für die Wohnung auf Spiekeroog und in Erftstadt, verschlingen fast 1.000 Euro im Monat. Der angestellten Köchin bleibt da nicht mehr viel zum Leben übrig. Und ob die veranschlagte Nebenkostenpauschale für den Stromverbrauch der Untermieter überhaupt ausreicht? Mithilfe ihrer Anwältin hat Britta H. nun Räumungsklage erhoben, doch bis zu einem Titel kann es noch Wochen dauern. Zeit, die sie eigentlich nicht mehr hat und vor allem nicht mehr bezahlen kann. Soweit der Bericht aus der TV-Reihe WDR-markt.
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