VERTRAGEN statt KLAGEN

 

Vertragen statt Klagen !

 

Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung

Am 1. Januar 2000 trat das Gesetz zur Förderung der außergerichtlichen Streitbeilegung (BGBl. 1999 I, 2400) in Kraft.

Demnach ist der Landesgesetzgeber berechtigt, eine Zivilklageerhebung davon abhängig zu machen, ob die beteiligten Parteien zuvor den Versuch unternommen haben, ihren Streit einvernehmlich beizulegen.

Der Einigungsversuch sollte in einer von der Landesjustizverwaltung eingerichteten oder durch Landesrecht anerkannten Gütestelle mit Hilfe entsprechender Schiedspersonen unternommen werden.

Erst wenn eine außergerichtliche Einigung misslingt, kann die Klage zusammen mit einer von der Gütestelle ausgestellten Bescheinigung beim Amtsgericht eingereicht werden.

 

Meine Guete- u. Streitschlichtungsstelle ist zugelassen durch das OLG Duesseldorf.

Die von mir angebotene Guete- und Streitschlichtung ist eine interessante Moeglichkeit, der Regelung von Konflikten zwischen Kontrahenten.

Ziel dieses Verfahrens ist es dabei auch die Justiz zu entlasten, in dem man einen neuen, aussergerichtlichen Weg zur Problembeilegung sucht u. findet. Durch die von mir angebotene, moderne Moderation bietet das Schlichtungsverfahren die Moeglichkeit zu tragfaehigen Uebereinkommen.

Der Antragsteller erhaelt auf Wunsch bei positivem Ausgang der Schlichtung einen bei allen Gerichten in Deutschland anerkannten Vollstreckungstitel, mit dem saemtliche, notwendige Vollstreckungsmassnahmen durchfuehrt werden koennen.

Es ist moeglich – bei entsprechender Voraussetzung – diesen Vollstreckungstitel innerhalb von wenigen Tagen zu erwirken, ein nicht zu unterschaetzendes Plus gegenueber eines evtl. sehr langwierigen, gerichtlichen Verfahrens und und ausserdem sind die Kosten, die fuer dieses Verfahren entstehen, wesentlich geringer als die Kosten, die durch gerichtliche Auseinandersetzungen entstehen.

Meine Schlichtung kann in vielen Bereichen angerufen werden (z.B. wegen einer Geldforderung, bei Nachbarschaftsstreitgkeiten, oder auch bei Ehrverletzungen bzw. Beleidigungen, sowie in weiteren Bereichen des täglichen Lebens; so z.B. auch bei dem ganz aktuellen Thema "Probleme im Reiserecht" – z.B. Schadensersatzforderung -).

Haben Sie Fragen dazu, dann setzen Sie sich mit mir in Verbindung, gerne auch telefonisch unter der Tel.-Nr. 02823 – 4692 – ich bin für Sie rund um die Uhr erreichbar.

Auf meiner Homepage www.schlichtung2000.de finden Sie zusaetzliche weitere Informationen.

 

Danke und

vielen Dank, Ihr Alfred Arnold

 

 

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