Selbstauskunft
Auskunft bzw. Selbstauskunft gem. § 34 BDSG
Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen können Betroffene Auskunft verlangen über:
- die zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- auch soweit sie sich auf die Herkunft dieser Daten beziehen,
- Empfänger, oder Kategorien von Empfängern an die die Daten weitergegeben werden und den Zweck der Speicherung.
Um missbräuchliche Selbstauskünfte durch Unberechtigte zu verhindern, stellen wir ein Anfrageformular zur Verfügung.
Wir weisen ausdrücklich daraufhin, dass wir zur Prüfung der Identität bei Anträgen aus Auskunftsgewährung eine Kopie des Personalausweises o.ä. benötigen.
Und hier können Sie Ihre Daten eintragen und uns übersenden:
