Inkassounternehmen
Ein Inkassobüro / Inkassounternehmen betreibt, wer sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen befasst.
Die Aufnahme des Betriebs ist anzeigepflichtig, unterliegt aber außerdem als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (Rechtsberatung) einer besonderen Erlaubnispflicht. Soweit die zur Einziehung übernommenen Beträge sofort gutgeschrieben oder ausgezahlt werden, liegt eine Kreditgewährung vor (Erlaubnispflicht).