Inkassounternehmen

Ein Inkassobüro / Inkassounternehmen betreibt, wer sich gewerbsmäßig mit der Einziehung fremder oder zur Einziehung abgetretener Forderungen befasst.

Die Aufnahme des Betriebs ist anzeigepflichtig, unterliegt aber außerdem als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten (Rechtsberatung) einer besonderen Erlaubnispflicht. Soweit die zur Einziehung übernommenen Beträge sofort gutgeschrieben oder ausgezahlt werden, liegt eine Kreditgewährung vor (Erlaubnispflicht).

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Kontenpfändung

Die Kontenpfändung beim Schuldner erfolgt über einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss, der von dem Gläubiger bzw. dem Gläubigervertreter bei dem zuständigen Gericht beantragt wird. Die Bank des Schuldners wird als Drittschuldnerin in Anspruch genommen. Es wird der Auszahlungsanspruch des Schuldners an seine Bank gepfändet.

Da viele Schuldner über ein Girokonto verfügen und oft auch ihre Geldangelegenheiten über ihr Konto abwickeln, handelt es sich bei der Kontenpfändung um eine wichtige und häufig auch erfolgreiche Art der Pfändung.

Eidesstattliche Versicherung

Die Eidesstattliche Versicherung hat den ehemaligen Offenbarungseid ersetzt. Sie ermöglicht es dem Gläubiger, sich einen Überblick über die Vermögenslage des Schuldners zu verschaffen.

Der Schuldner wird in der Regel aufgrund eines entsprechenden Antrags eines Gläubigers zur Abgabe der Eidesstattlichen Versicherung geladen. Voraussetzung für einen solchen Antrag ist, dass bezüglich der Forderung des Gläubigers einmal, zumindest teilweise, erfolglos vollstreckt worden ist oder dass der Schuldner die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten verweigert hat. Ein fruchtloser Vollstreckungsversuch wird durch eine Fruchtlosbescheinigung des Gerichtsvollziehers, die nicht älter als 6 Monate sein sollte, nachgewiesen.

Verjährungsfristen

 Verjährungsfristen für Forderungen

Im täglichen Geschäftsverkehr werden eine Vielzahl von Verträgen zwischen Privatpersonen und Kaufleuten, aber auch zwischen Kaufleuten untereinander abgeschlossen, beispielsweise Kaufverträge, Werkverträge, Mietverträge und vieles mehr. Aus diesen Verträgen entstehen Verpflichtungen wie z.B. die Bezahlung des Kaufpreises. Der Geltendmachung solcher Ansprüche ist eine zeitliche Grenze gesetzt. Das bedeutet, nach Ablauf einer gesetzlich festgelegten Frist kann der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs verweigern. Der Gläubiger kann seinen Anspruch nicht mehr gerichtlich durchsetzen, obwohl er rechtlich gesehen weiterhin besteht.

Jährlich gehen Millionenbeträge durch außer Acht gelassene Verjährungsfristen von Zahlungsansprüchen verloren. Ein wichtiger Stichtag ist hierbei der 31. Dezember eines jeden Jahres.

Wenn der Inkasso-Dienst klingelt

Autos, Kleidung, Stereo-Anlagen, Elektrogeräte, Handys jeder Größe, oder eine Reise in die Sonne – die Verlockungen sind groß. Gezahlt werden kann bar, mit Kredit- oder Scheckkarte oder in Raten. „ Doch nicht jeder kommt damit zurecht“ sagt Alfred Arnold vom Inkasso-Büro Arnold aus Goch.

Er weiss wovon er spricht. Bereits seit den 80er Jahren zieht Herr Arnold Forderungen für Handwerker, Unternehmen, Dienstleister o. Privatpersonen ein.
Selbst die öffentliche Hand ist nicht immer ein pünktlicher Zahler, aber Städte und Gemeinden sind nicht nur Schuldner, sie sind auch in der Rolle des Gläubigers und haben die Aufgabe, eigene Forderungen gegenüber Schuldnern zu realisieren.

Tipps gegen Forderungsausfall

1. Prüfen der Kunden

a) Zahlungsfähigkeit und –Willigkeit beurteilen durch

  • Auskünfte einholen bei Wirtschaftsauskunfteien, Bank- oder SCHUFA-Auskunft, IHK, Handelsregister und Schuldnerverzeichnis beim Amtsgericht
  • eigene Erfahrungen aus früheren Auftragsabwicklungen
  • Reputation bei Mitbewerbern, anderen Kunden, o.ä.

b) Daten auswerten:

  • Eigene Erfahrungen über das Zahlungsverhalten des möglichen Kunden in der Vergangenheit mit den Ergebnissen aus 1. verbinden. Welche Risiken ergeben sich?
  • Möglichkeiten der Absicherung dieser Unsicherheiten?

c) Ergebnis erzielen:

  • Vertragsverhandlungen, Zurückstellung oder Ablehnung

2. Firmendaten und Vertretungsberechtigung des Kunden prüfen

3. Sorgfältige Einräumung von Zahlungszielen
Zahlungsbedingungen und Ersatzleistungen abhängig von

Amtsgericht

In bürgerlichen Streitigkeiten und Strafsachen bildet das Amtsgericht in der Regel die unterste Stufe im Gerichtsaufbau (1. Instanz), das heißt, das Verfahren beginnt dort. Das Amtsgericht wird vor allem in Verfahren des Zivil- und des Strafrechts tätig.

Unter anderem ist es für Mahnverfahren zuständig. Ferner werden bei den Amtsgerichten unter anderem das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Güterrechtsregister geführt. Es ist daher auch das Registergericht. Zum Amtsgericht gehört auch das Grundbuchamt. Entscheidungsbefugt sind je nach Sache der Einzelrichter, der Rechtspfleger oder der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.

Schwarze Liste

Schwarze Liste wird im kaufmännischen Sprachgebrauch das vom Amtsgericht geführte Schuldnerverzeichnis der Personen genannt, die eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen (ehemals Offenbarungseid) abgegeben haben. Darunter werden i. w. S. die von Kreditschutzvereinen u. a. Verbänden geführten Listen von Schuldnern verstanden, bei denen Wechselproteste, Zahlungseinstellungen u. dgl. vorliegen. Die Verbreitung unrichtiger Angaben kann als Kreditgefährdung Schadensersatzansprüche auslösen.

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Abtretung

Ist die Übertragung einer Forderung. Im Gegensatz zu Sachen können Forderungen nicht verkauft, sondern nur übertragen werden. Man nennt die Abtretung auch Zession.

Eine Forderung kann durch Vertrag vom Gläubiger (Zedent) auf einen neuen Gläubiger (Zessionar) ohne Mitwirkung des Schuldners übertragen werden. Durch die Abtretung der Forderung tritt der Zessionar an die Stelle des Zedenten und übernimmt dessen Rechte und Pflichten gegenüber dem Schuldner der Forderung. Der Schuldner kann aber dem neuen Gläubiger alle Einwendungen entgegensetzen, die er zum Zeitpunkt der Abtretung gegenüber dem alten Gläubiger hatte. Solange der Schuldner keine Kenntnis von der Abtretung hat, kann er leistungsbefreiend auch noch an den alten Gläubiger leisten.

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Schufa

SCHUFA ist die Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung und ist eine Gemeinschaftseinrichtung der Kreditwirtschaft in Deutschland.

Sie stellt ihren Vertragspartnern (Banken, Sparkassen, Kreditkartenorganisationen, Versicherungen, Bausparkassen, Einzel- und Versandhandelsunternehmen, Telefongesellschaften, Energieversorgern und auch Vermietern) Informationen von mehr als 60 Millionen Bürgern zur Verfügung, damit diese vor Verlusten aus dem Konsumenten-Kreditgeschäft geschützt werden. Sie dient aber auch dem Schutz der Konsumenten vor Überschuldung. Die Einräumung von Kontokorrentkonten, Krediten sowie ein damit in Zusammenhang stehendes, nicht vertragsmäßiges Verhalten, werden von der SCHUFA gespeichert und stehen den Vertragspartnern zur Verfügung. Durch die sogenannte SCHUFA-Klausel, die der Kunde unterschreibt, willigt er in die Weitergabe von Daten ein. Die Schufa verfügt neben einem Stammsitz auch über mehrere Regionalstandorte, bei denen sich Verbraucher selbst über ihre gespeicherten Eintragungen informieren können (s. Selbstauskunft).

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