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Mietforderungen
Für die Geltendmachung von Mietforderungen gilt die normale Verjährungsfrist von drei Jahren.
Anders sieht es mit Schadensersatzansprüchen des Vermieters nach dem Auszug des Mieters aus: diese verjähren in sechs Monaten ab Rückgabe der Mietsache, § 548 BGB.
Eine weitere Regelung gibt es bei der Abrechnung der Betriebskosten: diese ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die weitere Geltendmachung ausgeschlossen, § 556 BGB.
Info zu Team Moskau
Gegen das Inkasso-Team Moskau (ITM) ermittelt Medienberichten zufolge die Staatsanwaltschaft Celle wegen Betruges. Der Vorwurf: Betrug an den eigenen Kunden.
Das Unternehmen habe, so heißt es, eine Vielzahl von Aufträgen angenommen, ohne personell so besetzt zu sein, dass eine angemessene Bearbeitung der Akten möglich gewesen wäre.
Nach Berichten in Presse und Fernsehen, in denen die schwarz, gekleideten Männer immer wieder als potenzielle Retter in der Not
dargestellt wurden, ist nun ein Artikel dazu im Stern, Heft 41/2007, erschienen, darin wird auf Ungereimtheiten in dieser Firma hingewiesen. So ist ITM-Chef Werner Hoyer angeblich selbst in Insolvenz Der ehemalige Rechtsberater des Inkasso-Team Moskau, Olaf Pfalzgraf, der Gesellschafter von ITM ist, musste seine Zulassung als Rechtsanwalt im Juli 2006 zurückgeben.
