Kosten, Gebühren
Kosten, Gebühren etc.
dem Schuldner geltend gemacht. Grundsätzlich können Verzugskosten bereits ab dem Eintritt des Zahlungsverzugs geltend gemacht werden, dieser könnte auch bereits vor der 1. Mahnung liegen.
Informationen zu Fälligkeit und Verzug
Erstattungsfähig sind die Kosten jedoch nur, wenn sie dem Verzug des Schuldners direkt zugerechnet werden können.
Somit können Kosten für die Tätigkeit von unternehmenseigenen Mitarbeitern für den Einzug von Forderungen nicht als Verzugsschaden geltend gemacht werden.
Kosten im Sinne von Verzugsschäden sind:
- Portokosten
- Verzugszinsen
- Kosten für ein Inkassounternehmen, oder Rechtsanwalt
- Gerichtskosten für Mahnbescheid
- Kosten für Mahnschreiben nach Eintritt des Verzuges
Gerichtskosten: Berechnung der Gerichtskosten:
Die Gebühren, die das Amtsgericht für den Erlass eines gerichtlichen Mahnbescheides verlangt, richten sich nach der Höhe der Forderungssumme:
|
Forderung |
Gerichtsgebühr in € |
Forderung |
Gerichtsgebühr in € |
|
900 |
23,00 |
45.000 |
213,50 |
|
1.200 |
27,50 |
50.000 |
228,00 |
|
1.500 |
32,50 |
65.000 |
278,00 |
|
2.000 |
36,50 |
80.000 |
328,00 |
|
2.500 |
40,50 |
95.000 |
378,00 |
|
3.000 |
44,50 |
110.000 |
428,00 |
|
3.500 |
48,50 |
125.000 |
478,00 |
|
4.000 |
52,50 |
140.000 |
528,00 |
|
4.500 |
56,50 |
155.000 |
578,00 |
|
5.000 |
60,50 |
170.000 |
628,00 |
|
6.000 |
68,00 |
185.000 |
678,00 |
|
7.000 |
75,50 |
200.000 |
728,00 |
|
8.000 |
83,00 |
230.000 |
803,00 |
|
9.000 |
90,50 |
260.000 |
878,00 |
|
10.000 |
98,00 |
290.000 |
953,00 |
|
13.000 |
109,50 |
320.000 |
1028,00 |
|
16.000 |
121,00 |
350.000 |
1103,00 |
|
19.000 |
132,50 |
380.000 |
1178,00 |
|
22.000 |
144,00 |
410.000 |
1253,00 |
|
25.000 |
155,50 |
440.000 |
1328,00 |
|
30.000 |
170,00 |
470.000 |
1403,00 |
|
35.000 |
184,50 |
500.000 |
1478,00 |
|
40.000 |
199,00 |
. |
. |
Gebühren für den Vollstreckungsbescheid:
Es folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, wenn der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides keine Zahlung leistet, es wird für den Erlass des Vollstreckungsbescheid keine weitere Gerichtsgebühr erhoben.
Kosten für Gerichtsverfahren
Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, für das eine weitere Gebühr (ermittelt sich aus der obigen Tabelle) zu entrichtenden ist. Beispiel: deträgt die Forderungssumme z.B. € 2.500 werden für den Erlass des Mahn- bzw. Vollstreckungsbescheides somit 40,50 € fällig. Die Gerichtskosten für ein u.U. folgendes Gerichtsverfahren betragen in der Regel zusätzlich € 202,50 ( die Ausrechnung erfolgt wie folgt 40,50 € x 2 = 81,00 € x 3 = 243,00 abzüglich der bereits bezahlten 40,50 € = Restzahlung € 202,50) .
Vorkasse
Das Gericht erlässt einen Bescheid erst, wenn die Gebühren bei Gericht eingezahlt worden sind.
Zahlung durch Schuldner
Die gesamten für den Mahnbescheid fälligen Gerichtskosten werden auf dem Bescheid der Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und sind damit zusammen mit der Forderung vom Schuldner zu begleichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Schuldner aufgrund des Mahnbescheides, erhält der Gläubiger somit die Gerichtskosten in voller Höhe vom Schuldner erstattet!
Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwaltes
Berechnung der Anwaltsgebühren
Wird zur Durchführung der Beantragung eines Mahnbescheides ein Rechtsanwalt beauftragt, werden die Rechtsanwaltsgebühren wie die Gerichtsgebühren entsprechend der Forderungssumme erhoben:
|
Forderung |
Anwaltsgebühr in € |
Forderung |
Anwaltsgebühr in € |
|
300 |
25 |
40.000 |
902 |
|
600 |
45 |
45.000 |
975 |
|
900 |
65 |
50.000 |
1.046 |
|
1.200 |
85 |
65.000 |
1.123 |
|
1.500 |
105 |
80.000 |
1.200 |
|
2.000 |
133 |
95.000 |
1.277 |
|
2.500 |
161 |
110.000 |
1.354 |
|
3.000 |
189 |
125.000 |
1.431 |
|
3.500 |
217 |
140.000 |
1.508 |
|
4.000 |
245 |
155.000 |
1.585 |
|
4.500 |
273 |
170.000 |
1.662 |
|
5.000 |
301 |
185.000 |
1.739 |
|
6.000 |
338 |
200.000 |
1.816 |
|
7.000 |
375 |
230.000 |
1.934 |
|
8.000 |
412 |
260.000 |
2.052 |
|
9.000 |
449 |
290.000 |
2.170 |
|
10.000 |
486 |
320.000 |
2.288 |
|
13.000 |
526 |
350.000 |
2.406 |
|
16.000 |
566 |
380.000 |
2.524 |
|
19.000 |
606 |
410.000 |
2.642 |
|
22.000 |
646 |
440.000 |
2.760 |
|
25.000 |
686 |
470.000 |
2.878 |
|
30.000 |
758 |
500.000 |
2.996 |
|
35.000 |
830 |
. |
. |
Umfang der Tätigkeit
Der Rechtsanwalt erhält für das gesamte Mahnverfahren von Mahnung bis zum Erlass eines Mahnbescheides eine Gebühr.
Gebühren für den Vollstreckungsbescheid
Folgt auf den Mahnbescheid ein Vollstreckungsbescheid, weil der Schuldner auch nach Erlass des Mahnbescheides seiner Zahlungsverpflichtung immer noch nicht nachgekommen ist, wird für die Beantragung des Vollstreckungsbescheides vom Anwalt zusätzlich die 0,5-fache Gebühr, entsprechend der in der Tabelle angegebenen Forderungssumme erhoben.
Kosten für Gerichtsverfahren
Legt der Schuldner Widerspruch bzw. Einspruch gegen einen der Bescheide ein, geht das Verfahren in ein Gerichtsverfahren über, in dem der Rechtsanwalt eine Begründung anfertigen muss, warum der Forderungsanspruch gegen den Schuldner begründet ist. Für diese Tätigkeit erhält der Rechtsanwalt eine weitere 0,3-fache Verhandlungsgebühr.
Zusätzlich fällt eine Terminsgebühr an, wenn es im Verlauf des Verfahrens zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Eine 1,2-fache Terminsgebühr fällt an, wenn es zu einer gerichtlichen Verhandlung kommt, bei der der Schuldner anwesend bzw. vertreten ist. Stattdessen fällt nur eine 0,5-fache Terminsgebühr an, wenn der Schuldner bei der gerichtlichen Verhandlung nicht anwesend oder vertreten ist.
Zahlung des Schuldners
Die für Mahnbescheid bzw. Vollstreckungsbescheid fälligen Anwaltskosten werden auf dem jeweiligen Bescheid der Forderungssumme hinzugerechnet, ebenso wie andere Verzugsschäden (z.B. Zinsen) und sind damit zusammen mit der Forderung vom Schuldner zu begleichen. Ist die Forderung berechtigt und zahlt der Gegner aufgrund des Mahn- oder Vollstreckungsbescheides, erhält der tätige Anwalt seine Anwaltskosten direkt vom Schuldner. Der Gläubiger muss somit an den Anwalt nur dann Kosten entrichten, wenn die Forderung nicht berechtigt oder nicht vollstreckbar ist, da der Schuldner zahlungsunfähig ist.
Honorarvereinbarungen
Mit dem Rechtsanwalt kann abweichend von den gesetzlichen Gebühren eine Honorarvereinbarung getroffen werden. Zu derartigen Vereinbarungen kommt es in der Regel nur dann, wenn der Rechtsanwalt die Forderungsbeitreibung für einen Mandanten in einer Vielzahl von Fällen übernehmen soll und die Forderungsbeträge in den Angelegenheiten jeweils 1.000 EUR überschreiten.
Kosten für eine eigene Mahnabteilung
Inkassounternehmen kaufen Forderungen im Paket zu einem Teil-Teil ihres Wertes auf, um sie dann auf eigene Rechnung einzutreiben. Der Betrag, der für die Forderungen von dem Inkassounternehmen gezahlt wird, richtet sich danach, welche Chancen sich das Unternehmen ausrechnet, die Forderungen bei den Schuldnern zu liquidieren.
Erfahrungsgemäß sind die Beträge, die Inkassounternehmen für die Übernahme von Forderungen zu zahlen bereit sind, eher gering, da die Unternehmen das Risiko übernehmen, dass Schuldnern zahlungsunfähig sind und die Inkassounternehmen zudem einen eigenen Gewinn mit der Forderungseintreib