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Inkasso Arnold, Goch


15 Euro Inkasso


Inkassounternehmen sollen es für 15 € "richten"

Die Verbraucherzentralen stellen die Inkassobranche immer mal wieder gerne mit Forderungen wie etwa „unseriöses Inkassowesen stoppen!“ öffentlich an den Pranger.

Es werden dabei z. B. Hauptforderungen in Höhe von € 14,95 angeführt, die durch ein Mahnschreiben auf knapp € 100,00 ansteigen würden, dieses wird dann seitens der Verbraucherzentralen als Missbrauch bezeichnet, der dringend einzudämmen sei. Verbunden wird das Ganze mit der Forderung nach einem Gebührenrahmen für Inkassounternehmen, der z. B. für eine Forderung bis € 500,00 lediglich € 15,00 an berechtigten Gebühren zulassen soll.

Für eine gleiche Tätigkeit darf z.B. ein Rechtsanwalt übrigens € 70,20 berechnen, was von den Verbraucherzentralen hingegen mit keinem Wort erwähnt wird. Auch Berichte über den von Inkassounternehmen ausgeübten Druck werden immer wieder gerne vorgetragen.

Als „Druckausübung“ bezeichnet wird hier z. B. die Ankündigung eines Besuchs des Gerichtvollziehers, oder Pfändung des Arbeitslohns, oder auch des Kontos. Diese genannten Beispiele gehören zum ganz normalen Repertoire eines jeden Rechtsdienstleisters. Sie benennen dabei lediglich die Konsequenzen, die eine fortgesetzte Zahlungsverweigerung seitens des Schuldners ggfs. nach sich zieht.

In der Regel - so nehmen die Verbraucherzentralen auch gerne, aber auch gleich vorweg - seien für diese Maßnahmen die erforderlichen Voraussetzungen gar nicht erfüllt.

Zahlen, die diese Behauptungen belegen, werden hingegen interessanterweise nicht veröffentlicht. Das Resümee des Lesers solcher „Verbraucher (des-) informationen“ ist schnell formuliert: es müssen neue Gesetze her.

Die Berichterstattung der Verbraucherzentralen, die oben genannten Punkte betreffend bzw. die ihr zu Grunde gelegten Erhebungen sind aber irreführend, bisweilen gar ihrerseits unseriös.

Was sind eigentlich "unseriöse" Inkassounternehmen?

Unseriöse Inkassounternehmen sind nicht registrierte und / oder ausländische Unternehmen, die dubiose Forderungen auf dubiose Weise einfordern. Gesetzgeber und Aufsichtsbehörden müssen gegen solche Unternehmen und deren Machenschaften konsequent vorgehen!

Leider gibt es aber gegen solche Betrüger, um es einmal deutlich auf den Punkt zu bringen, kaum eine Handhabe. Es ist jedoch in höchstem Maße nicht nur ungerecht, sondern zuweilen sogar unseriös, die gesamte seriöse Inkassobranche immer und immer wieder an den Pranger zu stellen, diese dann so darzustellen, dass sie mit den Betrügern gemeinsame Sache machen.

Es mag dem einen oder anderen altmodisch erscheinen, aber so ein Verhalten seitens der Verbraucherzentralen gehört sich einfach nicht und muss endlich aufhören!

Es gibt auch betrügerisch agierende sogenannte ‚falsche Polizisten‘. Aber wer käme ernsthaft auf die Idee, deshalb die Seriosität der gesamten Polizei in Frage zu stellen?!“



Verbraucherzentralen: "unseriöse" Inkassounternehmen drohen den Verbrauchern!

Ja, das stimmt, unseriöse Inkassounternehmen drohen Verbrauchern. An dieser Aussage ist vom geschriebenen Wort her nichts auszusetzen, auch wenn das eine schlimme Tatsache für Betroffene ist. Woran aber etwas auszusetzen ist, ist die immer wiederkehrende Zusammenfassung der Begriffe ‚Drohung‘, ‚unter Druck setzen‘, ‚Abzocke‘ mit dem Begriff ‚Inkasso‘. Ob sich dann dazwischen noch das Wort ‚unseriös‘ befindet, empfindet man lediglich als ‚Floskel‘ zur rechtlichen Absicherung.

Da eine Berichterstattung seitens der Verbraucherzentralen über seriöses, beanstandungsfreies Inkasso so gut wie nie zu finden ist, scheint es dieses für die Verbraucherzentralen und somit auch für die ‚informierten‘ Verbraucher gar nicht zu geben!

Dem Verbraucher wird damit kein Gefallen getan und Auftraggeber von Inkasso rückt es zumindest ins Zwielicht. Heißt es doch streng genommen im Umkehrschluss solcher Berichterstattung, dass sie sich an den in der Branche impliziert üblichen Drohungen, Abzocke etc. beteiligen bzw. sie zumindest billigen.

Gegenüber der Forderung der Verbraucherzentralen, dass eine ausreichende Aufklärung über das weitere Verfahren‘ seitens der Inkassounternehmen erfolgen soll, hat niemand Einwände. Im Gegenteil.

Es ist wichtig, dem Schuldner aufzuzeigen, welche rechtlichen (vom Gesetzgeber) vorgesehenen Maßnahmen er als Konsequenz seines fortgesetzten Zahlungsunwillens zu erwarten hat.

Wer aber gegenüber den Verbrauchern die Ankündigung z. B. der Vollstreckung über den Gerichtsvollzieher, oder der Pfändung von Wertgegenständen (bei vorliegenden Voraussetzungen für die Einleitung dieser Verfahren) immer aufs Neue als Beweis für ausgesprochene Drohungen seitens der Inkassounternehmen serviert, dem ist nicht an einer seriösen Information der Verbraucher gelegen. Die benannten Schritte sind vom Gesetzgeber festgelegt und benennen schlicht und ergreifend (sicherlich ungeliebte) Konsequenzen einer Handlungsweise - des Schuldners wohlgemerkt.“

Verbraucherzentralen: es werden unberechtigte Forderungen geltend gemacht

„Fehlt es angeblichen Inkassounternehmen, oder auch gewissen Gläubigern an der nötigen Seriosität, ist die Geltendmachung von unberechtigten Forderungen - nicht - abzustreiten.

Aber wie ausgeführt, handelt es sich dabei in der Regel um Betrüger, die überwiegend aus dem Ausland agieren. Das hat mit den in Deutschland ansässigen und registrierten Inkassounternehmen nichts, aber auch gar nichts zu tun, wird aber immer wieder gerne zusammenhängend dargestellt.

Pro Jahr bearbeiten Inkassounternehmen deutlich mehr als 20 Millionen neue Forderungen. Im gleichen Zeitraum gingen in der Beschwerdestelle (zu erreichen über www.inkasso.de) des BDIU (Bundesverband Deutscher Inkassounternehmen e.V.) lediglich zwischen 500 und 600 Beschwerden von Verbrauchern ein. Das entspricht 0,0025 Prozent. Im Umkehrschluss heißt das, dass 99,9975 Prozent aller Inkassovorgänge beanstandungsfrei laufen. Warum wird von den Verbraucherzentralen hierüber nicht berichtet?“

Verbraucherzentralen: Missbrauch bezüglich der Höhe der Inkassokosten muss eingedämmt werden

Durch die Einschaltung eines Rechtsanwalts entstehen Kosten, wie bei jeder anderen Dienstleistung auch. Je länger ein Schuldner die Forderung aussitzt, umso mehr Maßnahmen muss der Rechtsanwalt zur Realisierung der Forderung ergreifen, und damit steigen die Kosten.

Diese anfallenden Kosten gelten gleichermaßen auch für die Beauftragung eines Inkassounternehmens. Auftraggeber der Inkassounternehmen dürfen nach bereits geltendem Recht vom Schuldner nur solche Kosten erstattet verlangen, die auch bei Einschaltung eines Rechtsanwalts entstanden wären. Das kann man nachlesen!

Die Grundlage der Gebührenberechnung hier ist der Gegenstandswert der Forderung. Der niedrigste, gesetzlich festgelegte Gegenstandswert ist bis € 500,00. Für eine Kleinstforderung von rd. € 14,95 fallen also die gleichen Gebühren an wie für eine Forderung in Höhe von € 500,00.

Rechtsanwälte rechnen i.d.R. nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Dort sind u. a. die unterschiedlichen, abrechenbaren Gebühren, sowie deren Höhe tabellarisch zu finden.

Bei dem Einzug einer Forderung kommen zu den erwähnten € 14,95 Hauptforderung in der Regel eine sogenannte 1,3 Geschäftsgebühr, 20% (von dieser Gebühr, max. 20,00 EUR) Auslagenpauschale, sowie die Mehrwertsteuer (MwSt) auf den Gesamtbetrag hinzu (die MwSt jedoch nur dann, wenn der Auftraggeber nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist).

Das heißt in Zahlen: bei einer Forderung von ‚bis € 500,00‘ (niedrigster gesetzlich festgelegter Gegenstandswert) kommen € 58,50 (1,3 Geschäftsgebühr) sowie € 11,70 (20% von € 58,50) Auslagenpauschale = € 70,20 zzgl 19% MwSt (€ 13,33), also € 83,53 Gesamtkosten auf den Schuldner zu. Diese Kosten hat er grundsätzlich zu erstatten. An den Anwalt muss der Schuldner daher € 98,48 (Kosten und Hauptforderung) zahlen.

Diese rund € 100,00 stellen die Verbraucherzentralen als Phänomen der (gemeint allgemein?) unseriösen Inkassobranche heraus und fordert, dass der Missbrauch eingedämmt werden muss.

Es wird dem Leser suggeriert, es betreibe ein Inkassounternehmen Abzocke, obgleich es sich hierbei um die vom Gesetzgeber festgelegten Gebührensätze für Rechtsanwälte handelt, an denen sich Inkassounternehmen zu orientieren haben, das ist unseriös!

Forderung der Verbraucherzentralen: Inkasso für € 15,00 für Forderungen bis € 500,00

Bei der überwiegenden Anzahl der in Deutschland tätigen Inkassounternehmen (IKU) handelt es sich i.d.R. um freiberufliche 1 - bis 2 Personen-Büros. Eine Forderung wird sehr oft manuell in die Software eingegeben (ca. 99 % der Forderungen). Bei korrekter Bearbeitung und Berücksichtigung aller erforderlichen Prüfparameter (Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken, Zahlungsverzug, Verjährung, Geldwäschegesetz, Datenschutz, Prüfung auf streitigen Sachverhalt usw.) kann die Erfassung nur einer Forderung bis zu einer halben Stunde dauern.

Wenn es ein Neukunde ist, kommt noch ein weiterer Aufwand hinzu, sodann wird der Schuldner angeschrieben, es wird ggf. die Telefonnummer recherchiert und auch ein Telefonmahnverfahren durchgeführt. Negativdaten werden recherchiert, und der Mandant erhält eine Empfehlung für das weitere Vorgehen.

Ist der Schuldner womöglich verzogen, wird die Anschrift ermittelt usw, da kommt einiges an Zeit zusammen. Ein Telefonmahnverfahren ist aufwendig und wird zumeist von einem Anwalt nicht erbracht. Da ein Inkassounternehmer i.d.R. mehr Aufwand als ein Anwalt betreibt, kann er nicht geringer entlohnt werden.

Die Forderung der Verbraucherzentralen ist indiskutabel. Inkasso (durch Inkassounternehmen oder Anwalt) zu den Sätzen, die den Verbraucherzentralen vorschweben, ist gänzlich unwirtschaftlich und undurchführbar.

Eine Überlegung ist dabei jedoch: Gerichtskosten im gerichtlichen Mahnverfahren reduzieren

Vorweg: diese Überlegung kommt nicht von den Verbraucherzentralen. Wenn man meint, die Automatisierung bei Inkassounternehmen bestrafen zu müssen, dann sollte man dieses auch konsequenterweise bei den Mahngerichten so handhaben. Hier hat die Automatisierung in den letzten 10 Jahren gravierend zugenommen. Dem steht aber keine Reduzierung der Gerichtskosten gegenüber.

Im Gegenteil. Der Gläubiger muss auf der Internetseite für den Mahnantrag sämtliche Daten selbst erfassen, das Verfahren bei Gericht läuft dann vollautomatisch bis zur Übersendung des Vollstreckungsbescheides. Dennoch muss der Gläubiger (letztlich natürlich - wenn zahlungskräftig - der Schuldner) für eine Forderung bis € 500,00 immerhin € 32,00 berappen.



Fazit:

die Texte der Verbraucherzentralen und auch die andauernde Berichterstattung in den Medien erwecken oft den Eindruck, Inkasso sei stets unseriös und überdies zu teuer.

Beides stimmt nicht - professionelles Forderungsinkasso erfüllt eine wichtige Funktion im Geschäftsalltag und folgt bereits heute strengen gesetzlichen Vorgaben. Es hat seinen Preis, der insbesondere bei kleinen Forderungen auf den ersten Blick hoch erscheinen mag, aber gerade dort oft kaum kostendeckend ist.

Der Schuldner hat sich diese Mehrkosten durch seine Nichtzahlung selbst zu verantworten. Richtig ist, es gibt in der Inkassobranche - wie auch in anderen Geschäftsfeldern - schwarze Schafe; nur, die überwiegend große Mehrheit seriöser Inkassodienstleister aber ständig mit diesen in einen Topf zu werfen - das ist unseriös.



Der o.a. Bericht wurde dankenswerterweise von den Kollegen (Bremer Inkasso GmbH) zur Verfügung gestellt und zur Veröffentlichung freigegeben.

Mein Fazit: ist ein Inkasso-Servie (s.o.) für € 15 möglich, ich bin ich der Meinung, dass man bei fairer u. unvoreingenommener Betrachtung sagen muss: NEIN, die Verbraucherzentralen, die Verbrauchern bei Fragen / Problemen zur Seite zu stehen, bieten ihren Service für persönliche Beratungen zu Honoraren an, die man sich z.B. hier einsehen kann: www.verbraucherzentrale.nrw