schön, dass Sie mich gefunden haben.
Recht haben, Recht bekommen und schon geht es los ...... wer gewinnt, wer verliert ....., lohnt sich ein Streit ? Denn, eine außergerichtliche Streitschlichtung ist in vielen Fällen die beste zu empfehlende Vorgehensweise in einem juristischen Verfahren. Gütestellen sind aufgrund ihrer Gütestellenordnung in der Lage, eine verbindliche Regelung der streitenden Interessen herbeizuführen. Ein persönlicher Kontakt ist zur Streitbeilegung nicht immer notwendig! Wichtig ist aber auch, dass Anträge verjährungshemmend (§ 204 BGB) sind und die Parteien erhalten einen vollstreckungsfähigen Titel (§ 794 BGB). Die Gütestellen bieten ein schnelles und unkompliziertes Verfahren ohne die strengen Anforderungen der ZPO. Sie wünschen weitere Infos? Klicken Sie HIER |
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